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   OLG Stuttgart, 20.10.2016 - 3 U 75/16   

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https://dejure.org/2016,71364
OLG Stuttgart, 20.10.2016 - 3 U 75/16 (https://dejure.org/2016,71364)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.10.2016 - 3 U 75/16 (https://dejure.org/2016,71364)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - 3 U 75/16 (https://dejure.org/2016,71364)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Maklerprovision: Anspruch aus einer Provisionsteilungsabrede betreffend "Immobilien und Kunden im Bestand" auf hälftige Teilung einer Käuferprovision; Beendigung eines Maklervertrags mit dem Verkäufer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00

    Wegfall des Anspruchs auf Zahlung von Maklerlohn nach Aufhebung des Kaufvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.2016 - 3 U 75/16
    Insoweit ist auch unerheblich, inwiefern der Maklerprovisionsanspruch der GbR gegen die damaligen Käufer im Falle der Rückabwicklung nach Rücktritt, sofern wie hier im Maklervertrag nichts Abweichendes geregelt ist, hiervon unberührt blieb (vgl. BGH NJW-RR 2001, 562; Palandt, BGB, 73. Aufl., § 652, Rn. 39 m.w.N.), was im vorliegenden Fall wegen des dem Hauptvertrag möglicherweise von vornherein anhaftenden Makels der Anfechtbarkeit in Frage gestanden haben könnte (vgl. Urteil des Senats vom 07.12.2011, 3 U 135/11; BGH vom 14.12.2000, III ZR 3/00, NJW 2001, 966 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 07.12.2011 - 3 U 135/11

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Anspruch auf Rückzahlung eines Maklerhonorars bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.2016 - 3 U 75/16
    Insoweit ist auch unerheblich, inwiefern der Maklerprovisionsanspruch der GbR gegen die damaligen Käufer im Falle der Rückabwicklung nach Rücktritt, sofern wie hier im Maklervertrag nichts Abweichendes geregelt ist, hiervon unberührt blieb (vgl. BGH NJW-RR 2001, 562; Palandt, BGB, 73. Aufl., § 652, Rn. 39 m.w.N.), was im vorliegenden Fall wegen des dem Hauptvertrag möglicherweise von vornherein anhaftenden Makels der Anfechtbarkeit in Frage gestanden haben könnte (vgl. Urteil des Senats vom 07.12.2011, 3 U 135/11; BGH vom 14.12.2000, III ZR 3/00, NJW 2001, 966 m.w.N.).
  • BGH, 30.11.2000 - III ZR 79/00

    Provisionsanspruch des Maklers nach Rücktritt vom Hauptvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.2016 - 3 U 75/16
    Insoweit ist auch unerheblich, inwiefern der Maklerprovisionsanspruch der GbR gegen die damaligen Käufer im Falle der Rückabwicklung nach Rücktritt, sofern wie hier im Maklervertrag nichts Abweichendes geregelt ist, hiervon unberührt blieb (vgl. BGH NJW-RR 2001, 562; Palandt, BGB, 73. Aufl., § 652, Rn. 39 m.w.N.), was im vorliegenden Fall wegen des dem Hauptvertrag möglicherweise von vornherein anhaftenden Makels der Anfechtbarkeit in Frage gestanden haben könnte (vgl. Urteil des Senats vom 07.12.2011, 3 U 135/11; BGH vom 14.12.2000, III ZR 3/00, NJW 2001, 966 m.w.N.).
  • LG Hildesheim, 20.05.2016 - 4 O 212/15
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.10.2016 - 3 U 75/16
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 31.03.2016, Az. 4 O 212/15 durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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